Gewächshaus und Vermieter?
3 verfasser
Seite 1 von 1
Gewächshaus und Vermieter?
Hallo zusammen!
Momentan pflege ich meine Kakteen auf dem Balkon (genauer: in ca. 2 Wochen wieder, denn noch stehen sie im Winterquartier). Aber ich überlege mich räumlich zu verändern, d.h. evtl. eine neue Bleibe mit etwas eigenem Garten zu mieten, und das führt mich zu meiner Frage:
Habt ihr Erfahrungen, was Vermieter zu einem Gewächshaus im Garten sagen? Bis zu welcher Größe? Müssen sie einen Aushub zur Schaffung von etwas Fundament (z.B. aus Betonplatten) erlauben, solange alles bei Beendigung des Mietvertrages zurückgebaut wird? Oder müssen sogar die Nachbarn ab einer bestimmten Größe zustimmen?
Viele Grüße, Michael
Momentan pflege ich meine Kakteen auf dem Balkon (genauer: in ca. 2 Wochen wieder, denn noch stehen sie im Winterquartier). Aber ich überlege mich räumlich zu verändern, d.h. evtl. eine neue Bleibe mit etwas eigenem Garten zu mieten, und das führt mich zu meiner Frage:
Habt ihr Erfahrungen, was Vermieter zu einem Gewächshaus im Garten sagen? Bis zu welcher Größe? Müssen sie einen Aushub zur Schaffung von etwas Fundament (z.B. aus Betonplatten) erlauben, solange alles bei Beendigung des Mietvertrages zurückgebaut wird? Oder müssen sogar die Nachbarn ab einer bestimmten Größe zustimmen?
Viele Grüße, Michael
Frühlingserwachen- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 119
Lieblings-Gattungen : Copiapoa, Mammillaria, Epi-Hybriden
Re: Gewächshaus und Vermieter?
Hallo Michael,
ich hab keine Erfahrung was Vermieter so im allgemeinen sagen,
aber normalerweise schließt das Mieten eine
bauliche Veränderung des Gartens nicht ein.
Für den Vermieter machts sicher einen Unterschied ob Du
ein Gewächshaus in der Art eines Tomatenhäusleins "aufstellst"
oder ein solides Fundament hinbetonierst.
In wiefern ein Rückbau bei Auszug notwendig ist würde ich vertraglich festhalten.
Ausserdem gibts je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen,
ab welcher Größe ein Gewächshaus eine Baugenehmigung braucht.
Das kannst Du beim zuständigen Baurechtsamt erfragen.
Grüße
Fred
ich hab keine Erfahrung was Vermieter so im allgemeinen sagen,
aber normalerweise schließt das Mieten eine
bauliche Veränderung des Gartens nicht ein.
Für den Vermieter machts sicher einen Unterschied ob Du
ein Gewächshaus in der Art eines Tomatenhäusleins "aufstellst"
oder ein solides Fundament hinbetonierst.
In wiefern ein Rückbau bei Auszug notwendig ist würde ich vertraglich festhalten.
Ausserdem gibts je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen,
ab welcher Größe ein Gewächshaus eine Baugenehmigung braucht.
Das kannst Du beim zuständigen Baurechtsamt erfragen.
Grüße
Fred
Fred Zimt- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 5560
Re: Gewächshaus und Vermieter?
Vielen Dank, Fred, für deine Antwort!
Ich habe aber nicht an eine grundsätzliche Betonierung gedacht, sondern an eine kleinere Lösung: ein paar Betonplatten als Terrasse ausgelegt, vielleicht mit etwas Kies drunter, auf die ich das Gewächshaus montieren kann. Das Ganze lässt sich ja recht einfach entfernen. Fällt bereits so etwas unter "bauliche Veränderung"?
Gruß, Michael
Ich habe aber nicht an eine grundsätzliche Betonierung gedacht, sondern an eine kleinere Lösung: ein paar Betonplatten als Terrasse ausgelegt, vielleicht mit etwas Kies drunter, auf die ich das Gewächshaus montieren kann. Das Ganze lässt sich ja recht einfach entfernen. Fällt bereits so etwas unter "bauliche Veränderung"?
Gruß, Michael
Frühlingserwachen- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 119
Lieblings-Gattungen : Copiapoa, Mammillaria, Epi-Hybriden
Re: Gewächshaus und Vermieter?
Hallo Michael,
ich vermute (!) das hängt wiederum von deinem Wohnort ab.
Bei mir zum Beispiel
-Baden Württemberg, Aussenbereich, Landschaftsschutzgebiet-
ist im Prinzip alles verboten obwohls dem Vermieter wurscht war.
Frag einfach beim Bauamt, zumindest bei mir sind die nett und hilfsbereit.
https://www.kakteenforum.com/t14509-klein-fein-und-mein-gewachshaus-fur-studenten
Grüße
Fred
ich vermute (!) das hängt wiederum von deinem Wohnort ab.
Bei mir zum Beispiel
-Baden Württemberg, Aussenbereich, Landschaftsschutzgebiet-
ist im Prinzip alles verboten obwohls dem Vermieter wurscht war.
Frag einfach beim Bauamt, zumindest bei mir sind die nett und hilfsbereit.
Kommt mir bekannt vor-frag doch mal Marcus wie bei ihm die Sachlage war:sondern an eine kleinere Lösung: ein paar Betonplatten als Terrasse ausgelegt, vielleicht mit etwas Kies drunter, auf die ich das Gewächshaus montieren kann
https://www.kakteenforum.com/t14509-klein-fein-und-mein-gewachshaus-fur-studenten
Grüße
Fred
Fred Zimt- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 5560
Re: Gewächshaus und Vermieter?
Hallo,
bei so intensiven Baumaßnahmen greift imho auch §93 BGB zu "wesentlichen Bestandteilen einer Sache". Also da *MUSST* du mit dem Vermieter sprechen, bevor du den Garten umpflügst.
VG, Elmar.
bei so intensiven Baumaßnahmen greift imho auch §93 BGB zu "wesentlichen Bestandteilen einer Sache". Also da *MUSST* du mit dem Vermieter sprechen, bevor du den Garten umpflügst.
VG, Elmar.
boophane- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 1189
Lieblings-Gattungen : Gymnocalycium, alles was weiß, rosa oder lila blüht und oder in Polstern wächst, garstiges, abweisendes Dornengestrüpp und rosa oder weiß oder lila blühendes garstiges, abweisendes Dornengestrüpp
Re: Gewächshaus und Vermieter?
Upps, muss mich ja noch bei Euch für eure Antworten bedanken!
LG, Michael
LG, Michael
Frühlingserwachen- Kakteenfreund
- Anzahl der Beiträge : 119
Lieblings-Gattungen : Copiapoa, Mammillaria, Epi-Hybriden
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten